Schulordnung der Grundschule Galgenmoor
Schulkinder, Eltern, Lehrkräfte und andere Mitarbeiter unserer Schule bilden eine Gemeinschaft. Damit sich alle in dieser Schulgemeinschaft wohlfühlen, gelten folgende Regeln.
1. Verhalten auf dem Schulgelände
1.1 Bushaltestelle:
An der Bushaltestelle dürfen sich Kinder nur dann aufhalten, wenn sie auf einen Bus warten. Sie bleiben aus Gründen der Sicherheit weit genug von der Bordsteinkante entfernt. Zu Beginn des 1. Schuljahres nehmen alle Schüler am Busverhaltenstraining der Polizei teil und richten sich danach.
1.2 Fahrradstand:
Auf dem Schulgrundstück werden die Fahrräder während der Schulzeit von 07.30 - 13.00 Uhr geschoben. (Ausnahme: Übungen im Rahmen des Verkehrsunterrichts).
Alle Fahrräder werden ordentlich in den Fahrradständern abgestellt.
Der Fahrradstand ist nur beim Einstellen und beim Abholen eines Fahrrades zu betreten. Während der Pausen halten sich dort keine Kinder auf.
Das vorsätzliche Beschädigen fremder Fahrräder wird bestraft.
1.3 Zuwegung
Der Weg zum Schulgebäude darf aus Gründen der Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer vormittags nur von Lieferanten befahren werden.
Ausnahmen: Gehbehinderte ...
1.4 Schulhof
Der Schulhof der Grundschule Galgenmoor ist durch Buschreihen (bilden die Grenze) von den Schulhöfen der Nachbarschulen (Albert-Schweitzer-Schule und Haupt- und Realschule) optisch getrennt. Beim Laufen und Spielen nehmen alle Kinder aufeinander Rücksicht.
Auf der Rasenfläche östlich des Schulgebäudes (Fußballfeld) darf nur gespielt werden, wenn der Boden trocken genug ist.
Bei trockenem Wetter gehen alle in der Pause auf den Schulhof. Das Werfen mit Sand, Steinen, Stöcken, Schneebällen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Jede Woche ist eine Klasse für die Sauberkeit des Schulhofes zuständig
(s. Plan in der Pausenhalle).
Alle Kinder halten sich während der Schulzeit auf dem Schulgelände auf.
1.4.1 Spielgeräte
Die auf dem Schulhof befindlichen Spielgeräte sind sachgemäß zu benutzen.
Bei mutwilligen Beschädigungen (z.B. Zerschneiden von Seilen) ist Schadenersatz zu leisten.
Bei Nässe oder Glätte durch Frost ist die Kletteranlage gesperrt.
Die den Klassen zur Verfügung gestellten Bälle, Seile und Tischtennisschläger werden eigen-verantwortlich in den einzelnen Klassen aufbewahrt.
1.4.2 Verbot für Hunde
Hunde sind auf dem Schulgelände zu keiner Zeit erlaubt. (Dieses Verbot gilt für alle Kinderspielplätze und Schulhöfe in der Stadt Cloppenburg).
1.5 Aufsicht
Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen führen Lehrkräfte Aufsicht. Sie sind an den Warnwesten gut zu erkennen. An diese Lehrkräfte wenden sich die Kinder bei Verletzungen, Streitigkeiten oder aus anderen Anlässen.
Anweisungen von pädagogischen Mitarbeitern und dem Hausmeister sind zu befolgen.
2. Wie wir uns im Schulgebäude verhalten
2.1 Betreten der Schule
Schulbeginn bzw. Pausenende werden durch ein Pausenzeichen angekündigt. Kinder und Lehrkräfte begeben sich dann unverzüglich zum Unterricht in die Klassenräume.
Vor dem Betreten der Schule sollte jeder seine Schuhe von Sand oder Schnee auf den Rosten vor den Eingangstüren bzw. auf den Fußmatten reinigen. Manchmal ist es erforderlich, dass auch die Kleidung abgeklopft wird.
Die Außentüren sind am Ende der Pausen zu schließen.
Mäntel, Jacken, Mützen, Schal und Handschuhe werden vor Betreten des Klassenraumes an die Kleiderhaken auf den Fluren gehängt.
2.2 Pausen
Jede Lehrkraft achtet darauf, dass in der Regel alle Kinder in
den Pausen ihren Klassenraum verlassen. Falls es die Witterung
erfordert, ziehen die Kinder ihre warme Kleidung zu Beginn der
Pause an, bevor sie nach draußen gehen. Bei trockenem Wetter verlassen alle Kinder während der Pause das Schulgebäude.
An Regentagen erfolgt eine Regenpausenmusik, wenn die Kinder in den Klassenräumen bleiben sollen. Sie können dort frühstücken und sich mit Spiel- oder Lernmaterialien am Tisch beschäftigen.
Freie Lauf-, Spring- oder Wurfspiele sind in den Räumen der Schule aus Sicherheitsgründen verboten. Die Aufsicht wird in „Regen-Pausen“ ebenfalls von 2 Lehrkräften durchgeführt (Lehrkraft A = Altbau, Lehrkraft B = Neubau).
Auf den Fluren und in der Pausenhalle bewegen sich alle langsam und rücksichtsvoll. Gleiches gilt für den Aufenthalt auf der Treppe.
Kinder dürfen während der Pause nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgelände verlassen.
2.3 Aufstellen zum Sportunterricht
Die Klassen des ersten Schuljahrgangs warten mit ihren Sportsachen in ihren Klassenräumen, bis sie von der Sportlehrkraft abgeholt werden.
Die Klassen 2 – 4 stellen sich bei gutem Wetter mit ihren Sportsachen zu Beginn der Sportstunde draußen vor der Tischtennisplatte auf. Bei schlechtem Wetter warten sie unter der Überdachung vor dem Musikraum.
2.4 Aufstellen zum Schwimmunterricht
Kinder, die zum Schwimmen fahren, stellen zu Beginn der Pause ihre Schwimmtaschen am Nordeingang in der Pausenhalle ab und gehen in
die Pause und versammeln sich nach dem Pausenende unverzüglich bei
ihren Schwimmtaschen.
2.5 Toiletten
Auf der Toilette hält sich niemand länger als nötig auf. (Toiletten sind weder Aufenthaltsraum noch Spielzimmer).
Die Einrichtungen sind sachgerecht zu bedienen. Bei vorsätzlichen oder mutwilligen Beschädigungen (z.B. Klettern auf Spülkästen) wird Schadenersatz gefordert.
Wir legen Wert darauf, dass die Kinder die Toiletten sauber verlassen, vorher abspülen und sich anschließend die Hände waschen.
2.6 Alarm
Wenn das Alarmzeichen ertönt, haben alle Kinder und Lehrkräfte auf dem kürzesten Weg das Schulgebäude zu verlassen. Fluchtplan:
Raum E 1, E 2, E 3 durch die Außentüren an der Südseite,
Raum E 5, E6 durch die Außentüren an der Nordseite,
Raum O 1, O 2, O 4, O 5 über die Nottreppe am Altbau
Raum N 1, N 3 durch die Außentür am Neubau
Raum N 4, N 6 über die Nottreppe am Neubau.
Aus dem Werkraum können wir bei Gefahr durch den Heizungsraum ins Freie gelangen.
Die Sammelstelle zum Durchzählen ist die Rasenfläche hinter dem Sandkasten.
Jährlich werden Alarmübungen durchgeführt.
2.7 Ordnung im Klassenraum
Kinder und Lehrkräfte verlassen ihren Arbeitsplatz aufgeräumt. Alle Schülerstühle werden am Ende des Unterrichts hochgestellt. Die Fenster - mit Ausnahme der Oberlichter - sind nur von Lehrkräften mit Hilfe eines Schlüssels zu öffnen. Bei einem ganz geöffneten Fenster im Obergeschoss (z.B. bei Hitze im Sommer) darf keine Kind alleine im Klassenraum bleiben. Die Türen der Klassenräume müssen in diesen Fällen abgeschlossen werden.
Lehr- und Lernmittel müssen nach ihrer Nutzung an den Aufbewahrungsort (z.B. Lehrmittelraum) zurückgebracht werden.
2.8 Abschließen der Türen
Die Türen der Lehrmittelräume werden nach jedem Verlassen wieder abgeschlossen.
Die Lehrkraft, die mittags als letzte die Schule verlässt, schließt die Außentüren ab.
2.9 Geld und Wertsachen
Kinder bringen nur dann Geld mit zur Schule, wenn es erforderlich ist (z.B. für Ausflug, Theaterbesuch, Lernmaterial usw.). Die Schule übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Geldbeträge und Wertsachen.
2.10 Fundsachen
Eine Fundsachenkiste für Kleidungsstücke befindet sich in der Pausenhalle. Wertgegenstände (Schlüssel, Brille, Geld usw.) werden im Lehrerzimmer abgegeben.
2.11 Unfall- oder Schadensmeldung
Jeder Schulunfall (auf dem Schulweg, während des Unterrichts, in der Pause etc.) ist im Schulbüro zu melden. Bei Verletzungen ermittelt in der Regel die Klassenlehrerin
oder die Sportlehrerin die für die Unfallmeldung erforderlichen Angaben (siehe Meldebogen). Gleiches gilt für eingetretene Sachschäden.
2.12 Energiesparmaßnahmen
Zur Einsparung von Energie wird die Beleuchtung nach Möglichkeit ausgeschaltet. (z.B. auch während der großen Pausen). Auf Abschalten der Sonnenschutzanlage wird geachtet (Stellung des Schlüssels = senkrecht!). Für Frischluft wird durch sog. „Stoßlüftung“ gesorgt. Nach Unterrichtsende sind alle Fenster zu schließen.
2.13 Regelung für die AGs
Zur AG werden die Taschen geordnet im Flur vor dem jeweiligen Raum abgestellt.
Diese Schulordnung wurde im November 2011 von den Gremien der Grundschule Galgenmoor beschlossen. Sie tritt zum 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/2012 in Kraft.